juris BGH-Rechtsprechung

Steinbruch (Di, 15 Apr 2025)
Steinbruch1.    § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB bezweckt zu verhindern, dass marktmächtige Unternehmen ihre vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierten Handlungsspielräume zum Nachteil Dritter ausnutzen und dadurch das Marktgeschehen stören; die Bestimmung dient dagegen nicht dem einseitigen Sozialschutz und schützt den Marktteilnehmer auch nicht vor den Folgen geschäftlicher Fehlentscheidungen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E BGH 2491 [juris Rn. 32] - Opel ...
>> mehr lesen


juris BAG-Rechtsprechung

Verspätete Zielvorgabe - Schadensersatz (Wed, 30 Apr 2025)
Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz statt der Leistung aus.
>> mehr lesen

Arbeitnehmerstatus (Fri, 25 Apr 2025)
Eine kontinuierliche, erkennbar auf Dauer angelegte Beschäftigung kann zur rechtlichen Verklammerung einer Vielzahl aufeinanderfolgender Aufträge zu einem einheitlichen Arbeitsverhältnis führen.
>> mehr lesen

Arbeitnehmerstatus (Fri, 25 Apr 2025)
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zur führenden Sache - 9 AZR 26/24 -
>> mehr lesen

So finden Sie uns

Quakenbrück

Wohldstraße 50

D-49610 Quakenbrück

 

Tel. +49 5431 94640

Fax. +49 5431 946464

ra@ellermann-wielage.de

www.ellermann-wielage.de

Öffnungszeiten

Mo. 8:00 - 13:00  |  13:30 - 17:30
Di. 8:00 - 13:00  | 13:30 - 17:30
Mi. 8:00 - 13:00  | 13:30 - 17:00
Do. 8:00 - 13:00  | 13:30 - 17:30
Fr. 8:00 - 12:30  |  

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der Geschäftszeiten)



ELLERMANN | WIELAGE UND PARTNER GbR

NOTAR | RECHTSANWÄLTE | FACHANWÄLTE