juris BGH-Rechtsprechung

Ablehnung der Einrichtung einer Kontrollbetreuung; Erforderlichkeit von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren (Di, 16 Dez 2025)
Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Einrichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21, FamRZ 2021, 1738).(Rn.12)
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Statthaftigkeit und Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Möglichkeit einer wertunabhängigen Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde (Tue, 16 Dec 2025)
Wird in einem Berufungsurteil die Berufung einer Partei als unzulässig verworfen und über die Berufung der Gegenpartei in der Sache entschieden, gilt im Hinblick auf die Sachentscheidung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.(Rn.5)
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Private Unfallversicherung: Kürzung der Leistung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen (Tue, 16 Dec 2025)
Ist Grund für die Medikamenteneinnahme eine bedingungsgemäße Krankheit und wirkt diese an der Gesundheitsschädigung und deren Folgen mit, findet § 8 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94) mit der Kürzung der Leistung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen Anwendung, denn die Regelung enthält keine Einschränkung dahin, dass nur eine unmittelbare Mitwirkung zu berücksichtigen ist.(Rn.9)(Rn.10)
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juris BAG-Rechtsprechung

Schiedsrichter-Assistent - Rechtsweg - Arbeitnehmerstatus (Fri, 12 Dec 2025)
Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH.
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Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen (Fri, 12 Dec 2025)
Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie - bezogen auf den Betriebsinhaber - weisungsgebunden tätig sind und ihm daher zumindest teilweise ein für ein Arbeitsverhältnis typisches Weisungsrecht hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit ihrer Tätigkeit zusteht.(Rn.19)
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